Die direkte Zielsetzung der Verordnung zur Unternehmens- und Investitionsförderung, von der Generalversammlung am 20. November 2008 erlassen, ist die Förderung und Unterstützung von Unternehmen mit bereits vorliegendem oder zukünftigem Standort in Miskolc bei ihren Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der Arbeitsplatzschaffung.
Die modular aufgebauten Leistungspakete der Verordnung enthalten Leistungen und Beihilfen, mit denen Jungunternehmen bei der Schaffung eines Standortes in Miskolc oder in der Stadt bereits aktive Unternehmen bei ihrer Weiterentwicklung und Erweiterung unterstützt werden.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Beihilferegelung sowohl bei den hiesigen, als auch bei den ausländischen Unternehmen großen Zuspruch fand und viel Aufmerksamkeit erregte. Die Gelegenheit zur Erstumsetzung in die Praxis bot sich bei der Niederlassung von Vodafone in Miskolc bzw. ihrem Entwicklungsvorhaben zur Arbeitsplatzschaffung.
Da die konkreten Investorenbedürfnisse, die deutlich angestiegen sind, ein ausgesprochen hohes Maß an Vielfalt aufweisen, ist die regelmäßige Überprüfung der Verordnung bzw. ihre Anpassung an die Bedürfnisse der Investoren bzw. gewisse Fragen, wie sie sich während der praktischen Umsetzung stellen, unerlässlich. Zusätzlich sind die Konformität der Verordnung mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Ungarns bzw. mit denen der Union sowie ihr Einklang mit den Investorenbedürfnissen stets zu gewährleisten. Zur Milderung der Auswirkungen der Finanzkrise wurde von der Europäischen Union die Beihilferegelung zur Gewährung von sogenannten Übergangshilfen in Höhe von 500.000,- Euro eingeführt, daher ist die Umsetzung dieser neuen Beihilfeart auch auf lokaler Ebene unerlässlich.
Auf Grundlage der obigen Überlegungen wurde von der Generalversammlung im Juni 2009 eine Anpassung der besagten Verordnung erlassen, die bewirkte, dass die bislang vorliegenden zwei Beihilfekategorien um eine Dritte, die sogenannte Übergangshilfe erweitert wurden. Der Kreis der Leistungsempfänger wurde auf Privatpersonen mit Entwicklungsvorhaben ebenfalls ausgedehnt und eine neue Art der Beihilfeberechtigung, die Unternehmensentwicklung wurde eingeführt, um spezifische Unternehmer- und Investorenbedürfnisse berücksichtigen zu können.